Die gesamten Umstände des Einzelfalls sind zu würdigen. Massgebend ist, ob sich die Partner gegenseitig die Treue halten und sich umfassend Beistand leisten. Ein gemeinsamer Haushalt ist eine ständige ungeteilte Wohngemeinschaft am gleichen Steuerdomizil. In casu eheähnliches Verhältnis gestützt auf zahlreiche mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereichte Beweismittel bejaht. Gemeinsamer Haushalt ebenfalls bejaht. Die unterschiedliche Adresserfassung der Lebenspartner beruhte aufgrund der besonderen Wohnsituation nicht auf einem Wohnen in verschiedenen Haushalten. Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.