Es habe nicht die Funktion des rechts der Fahrbahn aufzustellenden Signals übernehmen können. Dies sei gerade auf Autobahnen einsichtig, könnten doch überholende Autos und Lastwagen auf der Überholspur die linksseitigen Widerholungssignale teilweise über längere Zeit für Fahrzeuglenker auf der Normalspur verdecken (BGE a.a.O. E. 3.4).