Der Gesuchsteller macht mit Bezug auf diesen Entscheid neue Tatsachen geltend (vergleiche Revisionsgesuch vom 27.03.2013, S. 4 f. Ziff. 5 und S. 7 Ziff. 8). e) Wie es sich mit den vom Gesuchsteller geltend gemachten neuen Tatsachen verhält, ist nachfolgend zu klären.