Kantonales Verfahrensrecht. Art. 77 VRPV. Entzug des Führerausweises wegen Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit. Revision. Tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde ein und fällt es einen Sachenentscheid, tritt dieser an Stelle des angefochtenen vorinstanzlichen Entscheids und ersetzt ihn. Hat sich das Bundesgericht mit einer Streitsache materiell befasst und ein Urteil gefällt, kann ein Revisionsgesuch lediglich noch beim Bundesgericht gestellt werden, da das Urteil des Bundesgerichts den einzigen in Rechtskraft erwachsenen Entscheid darstellt, der in diesem Zeitpunkt der Revision zugänglich ist.