Das Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement, RB 10.2205) erfuhr mit Wirkung ab 1. Januar 2016 ebenfalls eine Änderung (Amtsblatt a.a.O. Nr. 1/2 vom 15.01.2016, S. 85). Für das Ausbildungsjahr 2015/2016 hat die Beschwerdeführerin am 17. September 2015 ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge gestellt. Sowohl die ablehnende Verfügung der Bildungs- und Kulturdirektion Uri vom 12. Oktober 2015 als auch der ablehnende Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 18. Dezember 2015 ergingen in Würdigung der damaligen tatsächlichen Umstände vor Inkrafttreten der geänderten Stipendienverordnung und des geänderten Stipendienreglements.