b) Soweit die Beschwerdegegnerin in der vorliegend angefochtenen Verfügung angibt, aus ihren Unterlagen sei "in keinem Dokument ersichtlich" gewesen, dass die Verzögerung derart massiv sei, dass sie von Amtes wegen einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hätte prüfen müssen, sei auf den IV-Arztbericht von Dr. med. C. Manser, Oberärztin, und Dr. phil. A. Tresch, Leitender Psychologe, vom 16. August 2002 verwiesen.