Kantonale direkte Steuern. Art. 4 Abs. 1 StG. Steuerdomizil. Das Steuerdomizil befindet sich nach der Rechtsprechung am Ort, wo sich faktisch der Mittelpunkt der Lebensinteressen der steuerpflichtigen Person befindet. Darlegung der Rechtsprechung. Die bundesgerichtliche Praxis geht davon aus, dass die Beziehungen einer steuerpflichtigen Person zur elterlichen Familie regelmässig nicht mehr so stark sind, wenn die steuerpflichtige Person das 30. Altersjahr überschritten hat oder aber sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen am selben Arbeitsort aufhält. Es muss eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls erfolgen.