- als Beistand für X ferner Patrick Kaufmann, Berufsbeistand, Altdorf, ernannt und dieser unter anderem beauftragt wurde, das gesamte Einkommen und Vermögen von X zu verwalten, Patrick Kaufmann zudem die gesamte Personensorge für X übertragen erhielt; - Y (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Schreiben vom 28. Juni 2015 ergänzt mit Eingabe vom 29. Juni 2015 beim Obergericht des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung) gegen die Verfügung der Vorinstanz vom 23. Juni 2015 innert Frist Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhob;