Erwachsenenschutz. Art. 85 Abs. 2 IPRG. Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 HEsÜ. Vertretungsbeistandschaft. Internationaler Sachverhalt, Zuständigkeit. Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung für das gesamte Vermögen gegenüber dem an Demenz erkrankten Beschwerdeführer. Dieser wurde von Angehörigen von A nach B gebracht. Er ist deutscher Staatsangehöriger. Internationaler Sachverhalt bejaht. Im Zeitpunkt des Verfügungserlasses hielt sich der Beschwerdeführer in B auf. Nach Art. 5 Abs. 1 HEsÜ sind Behörden am gewöhnlichen Aufenthalt des Erwachsenen für Erwachsenenschutzmassnahmen zuständig.