58 VRPV vergleiche BGE 2C_651/2008 vom 20.04.2009 E. 4.2, publ. in Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege des Kantons Uri in den Jahren 2008 und 2009, Nr. 19 S. 114 f.), wobei es aber als zulässig erachtet wird, Vorbringen ausser Acht zu lassen, die auf nachlässiger Prozessführung beruhen oder der Verschleppung des Prozesses dienen (BGE 136 II 173 E. 4.3). Ungeachtet dessen ist es dem Gericht unbenommen, eine Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Verwaltung zurückzuweisen (BGE 2C_961/2013 a.a.O. E. 3.4).