Auf der anderen Seite ist fraglich, ob die psychische Stabilität und Belastbarkeit ausreichen, um später in einem anderen als seinem Wunsch-Beruf – der ihn weniger erfüllt (und damit wahrscheinlich die Psyche weniger stabilisiert) – tätig sein zu können. Einen Rückfall kann man nie ganz ausschliessen, auch in einer der Behinderung besser angepassten Tätigkeit nicht. Aus den genannten Gründen ist der Betrachtungsweise von Med. pract. A. Wolter, wonach die vom Beschwerdeführer gewählte Ausbildung zum Fachangestellten Betreuung seiner Behinderung (im konkreten Einzelfall) angepasst ist, der Vorzug zu geben.