- laut der Vorinstanz aber ohne Baubeginn diesen Winter sich das Hochwasserschutzprojekt Urner Talboden als Ganzes mit einer einjährigen Verzögerung fertig stellen liesse; - das Hochwasserschutzprojekt Urner Talboden etappenweise realisiert wird; - einem Projekt der vorliegenden Art solches immanent ist; - dieser Umstand der Dringlichkeit der Beschaffung nicht entgegensteht; - der Hochwasserschutz so rasch als möglich im Hinblick auf ein mögliches neues Hochwasser gewährleistet sein soll (Entscheid Obergericht des Kantons Uri vom 20.03.2009, OG V 09 7, S. 3); - damit die Gefahr volkswirtschaftlicher Schäden eingeschränkt werden kann;