- das Bauprogramm der Baumeisterarbeiten in zwei Etappen von November 2014 bis Mai 2016 gegliedert ist (Amtsvariante); die Blocksteinlieferung von Dezember 2014 bis April 2016 dauert (Besondere Bestimmungen S. 7 Ziff. 612-615); die im Leistungsverzeichnis enthaltene Position R515.191 (S. 6) bei der Amtsvariante keine Berücksichtigung findet; - hier die Baumeisterarbeiten anhand der Amtsvariante ausgeführt werden; - der von der Beschwerdeführerin unter der Position R515.191 geltend gemachte Abzug von Fr. 100'000.-- für den Gesamtpreis kaum von Bedeutung sein kann; - sich somit die Beschwerde als wenig erfolgsversprechend darstellt;