Diese Interessenlage spricht gegen die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Auch stellt sich die Beschwerde als wenig erfolgversprechend dar. Abweisung des Gesuches um Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Obergericht, 23.Januar.2015, OG V 14 84 (Zwischenentscheid) Aus den Erwägungen: in Erwägung, dass - die X, am 22. Dezember 2014 Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung) gegen die Verfügung des Amtes für Tiefbau Uri vom 3. November 2014 betreffend die Auftragsvergabe eingereicht hat; - die Beschwerdeführerin zunächst die Erteilung der aufschiebenden Wirkung beantragt;