Hierbei berücksichtigte die Vorinstanz die gesundheitliche Situation von X. Bei X besteht eine Mehrfachbehinderung infolge einer perinatalen Aspyhxie mit/bei: Dystophie, Dysmorphie, Mikrocephalus und Schwerhörigkeit. Ausserdem leidet er an diversen Lebensmittelallergien (Austrittsbericht von Dr. med. B. Brunner und Dr. med. C. Regli, Kantonsspital Uri, vom 12.10.2014). Zudem ist er an einer Neurodermitis erkrankt. X ist in alltäglichen Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter und Hilfsmittel angewiesen.