Grundstückgewinnsteuer. Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 aGStG. Veräusserungserlös. Vorbehaltsnutzniessung im Rahmen einer Liegenschaftsveräusserung. Der Erwerber verpflichtet sich im Rahmen des Liegenschaftskaufs, dem Veräusserer die Nutzniessung an der Liegenschaft einzuräumen. Der Barwert des Nutzniessungsrechts nach statistischen Werten wird als weitere Leistung zum Veräusserungserlös gezählt. Praxis im Kanton Uri und vielen anderen Kantonen. Die Auslegung von Art. 9 Abs. 1 aGStG führt zu keinem anderen Ergebnis. Abweisung der Beschwerde. Obergericht, 24. November 2015, OG V 14 74 Aus den Erwägungen: