Wie dem Konsumverhalten wird aber auch der Verkehrssicherheitsrelevanz im verkehrsmedizinischen Gutachten vom 28. Mai 2014 zu wenig Bedeutung geschenkt. Hierzu braucht es unter Zuzug von Fremdberichten ergänzende Abklärungen. Diese hat das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Uri beim IRM zu veranlassen. Bei dieser Gelegenheit ist eine weitere Verlaufskontrolle vorzunehmen und die Fahreignung erneut aus verkehrsmedizinischer Sicht entweder zu bejahen oder zu verneinen.