Die Gutachterinnen med. pract. E. Wörz, Assistenzärztin, und Dr. med. K. Keller, Oberärztin, Fachärztin für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizinerin SGRM, gelangten hinsichtlich des Alkoholkonsums zum Schluss, dass aktuell von einem übermässigen und gesundheitsschädlichen Alkoholmuster ausgegangen werden müsse. Dies sei unter Umständen als Suchtverlagerung zu werten. Ihrer Erfahrung nach komme es häufig nach Beendigungen eines Drogenkonsums zu einer Suchtverlagerung hin zu legalen Substanzen wie Alkohol. Negativ anzumerken sei ausserdem, dass es dem Beschwerdeführer trotzt Chancengewährung nicht gelungen sei, den Alkoholkonsum zu beenden.