6. Der gutachterliche Bericht vom 28. Mai 2014 bestätigte einerseits, dass der Beschwerdeführer seinen Cannabiskonsum tatsächlich einstellte. Weiter konnte dem Beschwerdeführer nicht nachgewiesen werden, andere Betäubungsmittel zu konsumieren. Anderseits wurde ein starker, chronischer Alkoholkonsum festgestellt. So zeigten sich bei der körperlichen Untersuchung ein erhöhter Blutdruck sowie ein Lidzittern. Bei den alkoholspezifischen Laborparametern vom 3. Februar und 5. Mai 2014 zeigten sich jeweils zwei Leberwerte (GPT, Gamma-GT) und der MCV-Wert erhöht. Dagegen lagen die Messdaten betreffend CDT und GOT im Normbereich.