c) Hingegen nicht jeder regelmässige Konsum von Cannabis erlaubt an sich schon den Schluss auf eine fehlende Fahreignung (BGE 128 II 337 E. 4b). Regelmässiger Haschischkonsum kann aber unter Umständen berechtigte Zweifel an der Fahreignung erwecken, die weiterer Abklärung bedürfen. Das gilt vor allem dann, wenn zusätzliche Anzeichen bestehen, dass der Betroffene nicht in der Lage sein könnte, zuverlässig zwischen Drogenkonsum und Strassenverkehr zu trennen.