Ein Fehlverhalten im Strassenverkehr ist nicht erforderlich (BGE 1C_446/2012 vom 26.04.2013 E. 4.2.3; Jürg Bickel, in Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 36 zu Art. 15d). Ebenfalls ist die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen, für die Frage, ob ein Sicherungsentzug anzuordnen ist, unerheblich (BGE 6A.23/2004 vom 11.06.2004 E. 2.2).