Strassenverkehrsrecht. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 und Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG. Art. 30 VZV. Sicherungsentzug des Führerausweises. Fahreignung. Sucht. Alkohol. Verkehrsmedizinische Abklärung. Leitfaden für die verkehrsmedizinische Begutachtung. Verkehrssicherheitsrelevanz. Bei einem Suchtleiden (Alkohol, Betäubungsmittel, Medikamente) ist auf sämtliche fahrbeeinträchtigenden Substanzen zu testen. Die gutachterliche Überprüfung der Fahreignung kann anhand einer Verlaufskontrolle vorgenommen werden. Die Verlaufskontrolle bedingt keine weitere Verfügung der Zulassungsbehörde.