Strassenverkehrsrecht. Art. 64 i.V.m. Art. 50 Abs. 1 und Abs. 2 VRPV. Beschwerde gegen den Sicherungsentzug des Führerausweises. Entzug der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde bis auf weiteres. Bei drohenden Sicherungsentzügen ist eine Wiederzulassung zum motorisierten Verkehr nicht verantwortbar, bevor ernsthafte Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt sind, womit in diesen Fällen der Ausweis in der Regel bis zum rechtskräftigen Abschluss des Administrativverfahrens (vorsorglich) entzogen bleibt. Obergericht, 17. März 2015, OG V 14 71 (Zwischenentscheid) Aus den Erwägungen: in Erwägung, dass