Kindesschutz. Art. 273 Abs. 1 und Art. 274 Abs. 2 ZGB. Persönlicher Verkehr. Kindeswohl. Begleitetes Besuchsrecht. Der Kontakt zu beiden Elternteilen entspricht dem Kindeswohl. Die ablehnende Haltung des Kindes steht diesem Kontakt nicht entgegen. Das vollständige Unterbinden des Kontakts stellt die ultima ratio dar. Obergericht, 9. Januar 2015, OG V 14 68 Aus den Erwägungen: