8. Das Bundesgericht hielt im Entscheid 9C_608/2007 vom 31. Januar 2008 E. 2.2.1 mit Hinweisen fest, unter der dauernden persönlichen Überwachung sei eine medizinische und pflegerische Hilfeleistung zu verstehen, welche infolge des physischen und/oder psychischen Gesundheitszustandes der versicherten Person notwendig sei. Eine solche persönliche Überwachung sei beispielsweise dann erforderlich, wenn eine versicherte Person wegen geistiger Absenzen nicht während des ganzen Tages allein gelassen werden könne. Um als anspruchsrelevant gelten zu können, müsse die persönliche Überwachung eine gewisse Intensität erreichen;