7. Auch aus dem Bericht von Herr R. Tschanz, Abteilungsleiter Brüsti 3, Stiftung Behindertenbetriebe Uri, vom 25. Juni 2014 ergibt sich, dass beim Beschwerdeführer jederzeit ein Epilepsieanfall eintreten könne; dies ohne Vorzeichen, die der Beschwerdeführer deuten könne. Die Anfälle seien zudem stärker und länger geworden (teilweise doppelt so lange) seit er in die Wohngruppe eingetreten sei. Während der Anfälle benötige er eine 1:1 Betreuung, weshalb die geleistete Betreuung tendenziell eher gestiegen sei.