Eine Kausalität zwischen (ehemaliger) Dystrophie und Fraktur am 10. Oktober 2010 ist jedoch vorliegend zu verneinen. Ein relevanter Folgezustand zum Unfall vom 23. Oktober 2006 – beispielsweise eine Osteoporose – konnte für den Zeitpunkt des Ereignisses vom 10. Oktober 2010 sodann gerade nicht objektiviert werden (Bericht Dr. med. R.-J. Merz vom 24.10.2014, SUVA-act. 251, S. 2). Dass ein solcher Folgezustand zu der erneuten Fraktur geführt hätte, ist daher weder erstellt noch drängten sich hierzu weitere Abklärungen auf. Erstellt ist demgegenüber, dass das aus dem Grundfall entstandene CRPS zum Zeitpunkt des Fallabschlusses am 31. August 2010 vollständig ausgeheilt war (BGE 8C_729/2012 vom