R.-J. Merz in seinem Bericht vom 24. Oktober 2014 nachvollziehbar und schlüssig dar, dass die im Bericht der Klinik Nottwil erwähnte – nota bene über ein Jahr vor dem fraglichen Ereignis festgestellte – Dystrophie im Oktober 2010 vollständig ausgeheilt gewesen sei, was sich im Übrigen mit der rechtskräftig festgestellten Tatsache deckt, dass im hier fraglichen Zeitraum (31.08.2010 - 10.10.2010) überwiegend wahrscheinlich keine relevante unfallbedingte, organisch objektiv ausgewiesene Schädigung mehr vorhanden gewesen ist (BGE 8C_729/2012 vom 04.04.2013 E. 3.3). Wenn aber die Dystrophie, welche die Ärzte der