b) Der Beschwerdeführerin ist vorab entgegenzuhalten, dass im Bericht der Klinik Nottwil vom 13. September 2012 zwar tatsächlich ein CRPS I diagnostiziert, die Frage der Kausalität dieses CRPS zum Unfallereignis vom 23. Oktober 2006 aber – wenn überhaupt – nur vage beantwortet wird. So sei – ohne nähere Begründung – anzunehmen, dass zum Zeitpunkt des neuerlichen Ereignisses im Oktober 2010 wenigstens ein Residualzustand nach CRPS vorgelegen habe. Ein solcher Residualzustand könne (Hervorhebung hinzugefügt) geeignet sein, ein erneutes CRPS zu reaktivieren. Ebenso könne (Hervorhebung hinzugefügt) eine Dystrophie zu einer Spontanfraktur führen (Bericht Schmerzzentrum a.a.O., S. 4).