f) In seiner Beurteilung vom 24. Oktober 2014 kommt Dr. med. R.-J. Merz, Luzern, zum Schluss, die Frakturen nach dem Unfall vom 23. Oktober 2006 hätten in korrekter Stellung konsolidiert und das ursprüngliche CRPS sei ausgeheilt. Ein CRPS I könne folgenlos ausheilen oder zu mehr oder minder schweren Funktionsbeeinträchtigungen führen. Einer der bekannten Folgezustände eines CRPS I sei die Osteoporose, welche sich im Röntgenbild objektivieren lasse. Die vorliegende Bildgebung (Röntgenbild vom 11.10.2010) zeige allerdings keine Osteoporose. Mit Bezug auf die Ausführungen der Dres. med. W. Schleinzer und Dr. med. G. Landmann, beide Schmerzzentrum Nottwil, führte Dr. med.