Nach weiteren Abklärungen diagnostizierte Dr. med. R. Joller am 18. Februar 2008 einen Status nach Plattenosteosynthese des Metatarsale II rechts und einen Unguis incarnatus lateral Grosszehe rechts und führte eine Plattenentfernung und eine Keilexzision nach Kocher durch (Bericht Kantonsspital Uri vom 18.02.2008, act. SUVA 30, S. 1). Nach erneuten Abklärungen und weiteren Therapiemassnahmen verfügte die Beschwerdegegnerin am 16. August 2010 den Fallabschluss und stellte die Heilbehandlung und das Taggeld per 31. August 2010 ein; die Voraussetzungen für weitere Geldleistungen (Invalidenrente/Integritätsentschädigung) seien nicht erfüllt.