4. Das originäre Unfallereignis fand im vorliegenden Fall am 23. Oktober 2006 statt, als die Beschwerdeführerin als Beifahrerin in ein Auto einsteigen wollte und sich dieses, bevor sie richtig eingestiegen war, in Bewegung setzte und ihren Fuss verletzte. Die Beschwerdeführerin erlitt dislozierte Metatarsaliafrakturen II-IV rechts und eine distale intraartikuläre Grundgliedfraktur Grosszehe rechts; gleichentags erfolgte im Spital Schwyz eine Kirschnerdrahtosteosynthese Metatarsalefrakturen II-IV rechts (Operationsbericht Spital Schwyz vom 27.10.2006, Akten SUVA [nachfolgend: act. SUVA] 1, S. 1).