{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2015-12-18", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2015-OG-V-14-61_2015-12-18.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/8576", "Checksum": "d88d6a7b2b13c243a8e7da9a4897803d"}, "Scrapedate": "2026-04-15", "Num": ["2015_OG V 14 61"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 18.12.2015 2015_OG V 14 61"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "UV. Art. 43 Abs. 1, Art. 53 Abs. 3 ATSG. Art. 6 Abs. 1 UVG. Art. 11 UVV. 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Dezember\n2006 wurden ebenfalls im Spital Schwyz die Kirschnerdrähte entfernt (Bericht Spital Schwyz\nvom 29.12.2006, act. SUVA 5, S. 1). Auf Grund einer Pseudoarthrose des Metatarsale II\nrechts bei Status nach Metatarsale-Serienfraktur und sogenanntem Morbus Sudeck (andere\nBezeichnung für das complex regional pain syndrom Typ I [CRPS I], vergleiche\nPschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 261. Aufl., Berlin 2007, S. 1723) wurde im\nKantonsspital Uri am 26. Juni 2007 eine Plattenosteosynthese durch Dr. med. R. Joller, Co-\nChefarzt Chirurgie, durchgeführt (Bericht Kantonsspital Uri vom 27.06.2007, act. SUVA 18,\nS. 1). Nach weiteren Abklärungen diagnostizierte Dr. med. R. Joller am 18. Februar 2008\neinen Status nach Plattenosteosynthese des Metatarsale II rechts und einen Unguis\nincarnatus lateral Grosszehe rechts und führte eine Plattenentfernung und eine Keilexzision\nnach Kocher durch (Bericht Kantonsspital Uri vom 18.02.2008, act. SUVA 30, S. 1). Nach\nerneuten Abklärungen und weiteren Therapiemassnahmen verfügte die\nBeschwerdegegnerin am 16. August 2010 den Fallabschluss und stellte die Heilbehandlung\nund das Taggeld per 31. August 2010 ein; die Voraussetzungen für weitere Geldleistungen\n(Invalidenrente/Integritätsentschädigung) seien nicht erfüllt. Mit Urteil des Bundesgerichts\nvom 4. April 2013 (8C_729/2012) in der Folge rechtskräftig festgestellt, waren zu diesem\nZeitpunkt die erlittenen Frakturen sowie das in der Folge aufgetretene CRPS klinisch und\nszintigraphisch abgeheilt und es liessen sich am rechten Fuss keine relevanten\nunfallbedingten, organisch objektiv ausgewiesenen Schädigungen überwiegend\nwahrscheinlich nachweisen (E. 3 ff.). Auch ein allfällig vorhandenes psychisches Leiden\nwurde als nicht unfalladäquat beurteilt (BGE a.a.O. E. 8.8). Die körperlichen Beschwerden im\nZusammenhang mit der Fraktur, welche sich die Beschwerdeführerin am 10. Oktober 2010\nzugezogen hatte und welche infolge erstmaliger Belastung nach Jahren der Entlastung\neingetreten sein soll, blieben hingegen unbeurteilt (BGE a.a.O. E. 6) und bilden Gegenstand\ndes nun vorliegenden Verfahrens. Darüber, ob die diesbezüglichen Beschwerden als\nunfallbedingter Rückfall zu werten sind, besteht Uneinigkeit und wird in der Folge zu klären\nsein.\n\n5. In Bezug auf den geltend gemachten Rückfall präsentiert sich die medizinische\nAktenlage wie folgt:\n\na) Im Notfallbericht des Kantonsspitals Uri vom 11. Oktober 2010 (act. SUVA 166)\ndiagnostizierte der leitende Arzt, Dr. med. S. Oderbolz, Facharzt FMH für Chirurgie, sowie\nDr. med. M. König bei der Beschwerdeführerin unter anderem eine undislozierte Fraktur\nphalanx proximalis Dig. II Fuss rechts sowie ein CRPS bei Status nach Metatarsale Fraktur\nII-IV rechts nach Trauma 2006. Anhaltspunkte für ein florides (Hervorhebung hinzugefügt)\nCRPS im Zeitpunkt dieser Fraktur können diesem Notfallbericht indes nicht entnommen\nwerden (BGE 8C_729/2012 vom 04.04.2013 E. 4.6).\nb) Die Beschwerdeführerin befand sich in der Folge – wie bereits früher – in\nBehandlung bei Dr. med. F. Brunner, Uniklinik Balgrist. In den Verlaufsberichten vom 2.\nDezember 2011 und 15. März 2012 (act. SUVA 188 und 189), welche im Wesentlichen\ngleichen Inhalts sind, wird festgehalten, dass auf Befundebene – im Unterschied zur\nsubjektiven Ebene – keine Zeichen eines floriden CRPS I mehr bestehen.\n\nc) In ihrem Bericht vom 13. September 2012 (act. SUVA 206) diagnostizierten die\nDres. med. W. Schleinzer und Dr. med. G. Landmann, beide Schmerzzentrum Nottwil, bei\nder Beschwerdeführerin unter anderem ein CRPS I Fuss rechts und einen Status nach\nReaktivierung CRPS I nach undislozierter Fraktur Phalanx proximalis Dig. II Fuss rechts\n11.10.2010 (sic!). Sie führten mit Bezug auf die im Grundfall eingeholte Szintigraphie vom 9.\nJuni 2009 aus, szintigraphisch habe am 9. Juni 2009 ein Befund der Dystrophie vorgelegen,\nwelcher als „Sudeck Stadium II bis III“ interpretiert worden sei. Anhand dieser Befunde sei\nanzunehmen, dass zum Zeitpunkt des Auftretens der undislozierten Fraktur vom 10. Oktober\n2010 wenigstens ein Residualzustand nach CRPS vorgelegen habe. Ein solcher\nResidualzustand nach CRPS könne geeignet sein, ein erneutes CRPS zu reaktivieren. Die\nszintigraphisch dokumentierte Dystrophie vom 9. Juni 2009 könne geeignet sein, unter\nvermehrter Belastung zu einer Spontanfraktur zu führen (Bericht Schmerzzentrum Nottwil\nvom 13.09.2012, act. SUVA 206, S. 3 f.).\n\n"}