Auch die Chancen hinsichtlich eines Nischenarbeitsplatzes sind vorliegend kaum vorhanden, da behinderungsgerechte Arbeitsplätze von Behinderten in jungem und mittlerem Alter ebenfalls stark nachgefragt werden. Mit anderen Worten ist die dem Beschwerdeführers zumutbare körperlich leichte Tätigkeit nur in so eingeschränkter Form möglich, dass sie lediglich unter nicht realistischem Entgegenkommen des Arbeitgebers verwertbar wäre.