d) Angesichts der persönlichen und beruflichen Umstände des Beschwerdeführers und den objektiven Anforderungen eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesen, dass er keinen Arbeitgeber mehr findet, der ihn für eine geeignete Tätigkeit einstellen würde. Auch die Chancen hinsichtlich eines Nischenarbeitsplatzes sind vorliegend kaum vorhanden, da behinderungsgerechte Arbeitsplätze von Behinderten in jungem und mittlerem Alter ebenfalls stark nachgefragt werden.