28.04.2010 E. 3.3 mit Hinweisen). b) Für den Zeitpunkt, in welchem die Frage nach der Verwertbarkeit der (Rest-) Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter beantwortet wird, ist auf das Feststehen der medizinischen Zumutbarkeit einer (Teil-) Erwerbstätigkeit abzustellen (BGE 9C_149/2011 vom 25.10.2012 E. 3.3). Gemäss Stellungnahme vom 25. Februar 2014 erachtete RAD- Ärztin Dr. Christ weitere Abklärungen für angebracht, der medizinische Sachverhalt erschien ihr mithin noch nicht gesichert. Am 20. März 2014 schien ihr jedoch die Sachlage genügend klar, um eine Teilarbeitsfähigkeit zu bejahen.