Dem Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 25. August 2009 an den Landrat zum PBG lässt sich dazu entnehmen, dass Beschwerden an den Gemeinderat äusserst selten zulässig seien. Bereits heute würden die gemeindlichen Baukommissionen weitgehend selbstständig wirken. Mit Blick auf das Koordinationsgebot bilde der Rechtsmittelweg an den Kanton die Regel. Das entspreche auch dem Grundsatz, den der kantonale Gesetzgeber seit längerem verfolge, nämlich dass gegen Entscheidungen grundsätzlich ein verwaltungsinternes und ein verwaltungsexternes (gerichtliches) Rechtsmittel zur Verfügung stehen solle (S. 11). Tatsächlich liegt der streitbetroffenen Vollstreckung kantonales Recht zugrunde (Art.