Angeführt werden aber auch Vollzugsschwierigkeiten (siehe Bericht zur Änderung des Tourismusreglements zuhanden der Offenen Dorfgemeinde Andermatt vom 27.10.2011, S. 3). Zweifelsohne will die Einwohnergemeinde Andermatt über die Beherbergungsgebühr das Verhalten der selbstnutzenden Zweitwohnungseigentümer lenken. Diese sollen dazu angehalten werden, ihre Objekte öfter zu bewohnen oder diese auch zu vermieten oder Bekannten und Freunden zur Verfügung zu stellen. Aktive Beherberger sollen belohnt werden (Botschaft zum Tourismusreglement, S. 5 und 7). Gewollt ist die Reduktion ʺkalter Bettenʺ (vergleiche BGE 2C_951/2010 vom 05.07.2011 E. 2.4).