Insbesondere kann diese Berechnungsart dazu beitragen, dass die Kapazitäten besser ausgenutzt werden. Ferner rechtfertigen die gegenwärtigen und künftigen Verbesserungen der Tourismusinfrastruktur und der touristischen Angebote sowie die gleichzeitige Erhöhung der Mietwerte der Zweitwohnungen den Steuersatz von Fr. 14.--. Letzteres lässt auch erkennen, dass die Nettowohnfläche als Bemessungsgrundlage geeignet ist.