Damit wurde das bisherige System der Gebührenerhebung der Frequenzen über die Anzahl Logiernächte ersetzt (Botschaft zum Tourismusreglement, S. 6). Das neue Bemessungssystem gilt für alle Kategorien von Beherbergern und fusst daher auf dem Gedanken der Rechtsgleichheit. Ausserdem vereinfacht es die Steuerveranlagung, schaltet Umgehungen aus und vermindert den administrativen Aufwand (Botschaft zum Tourismusreglement, S. 5 und 7). Der Steuerveranlagung mittels Jahrespauschale ungeachtet der tatsächlichen Anwesenheit des Zweitwohnungseigentümers (und seiner Familie) liegen also Praktikabilitätsüberlegungen zugrunde.