Besteuert wird die Kapazität unabhängig der Belegung (Botschaft zum Tourismusreglement, S. 6). Dem Beherbergungsbetrieb ist es aber unbenommen, dem Hotelgast die bezahlten Steuern zu überwälzen. Dadurch wird der Hotelgast zum Steuerträger (vergleiche Adriano Marantelli, a.a.O., S. 7). Davon ausgehend bezahlen die Hotelgäste in der Einwohnergemeinde Andermatt pro Logiernacht annähernd Fr. 2.-- (Beherbergungsgebühren Hotellerie Andermatt Fr. 117'139.-- dividiert durch Total Logiernächte Andermatt 62'174). Dieser Betrag bewegt sich im zulässigen Rahmen. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, unterscheidet sich der Hotelgast ausserdem wesentlich vom Zweitwohnungseigentümer.