Ausserdem hat der kantonale Gesetzgeber stets die Möglichkeit, die Kompetenzen anders zu ordnen. Das Verhältnis Kanton-Gemeinden ist anders gelagert als das Verhältnis Bund-Kanton. Nun befindet sich der Kanton in der übergeordneten Rolle. Insgesamt ist die Einwohnergemeinde Andermatt in Bezug auf die Beherbergungsgebühr – ohne diese als besondere Abgabeart zu klassifizieren (ASA 78 S. 555; Daniela Wyss, a.a.O., S. 114) – als abgabekompetent zu betrachten. Dies entspricht auch der langjährigen Praxis im Kanton Uri, wonach die Gemeinden Kurtaxen (oder Beherbergungsgebühren) erheben.