Kommunale Steuern. Art. 5 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 26, Art. 27, Art. 50 Abs. 1, Art. 127 Abs. 2 und 3 BV. Art. 51 Abs. 1, Art. 52, Art. 59 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 60 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 1 und Art. 107 Abs. 1 KV. Reglement über den Tourismus in den Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp. Beherbergungsgebühr für Zweitwohnungen. Kostenanlastungssteuer. Gemeindeautonomie. Abgabeerhebungskompetenz. Zweckbindung einer Steuer. Gleichheitsgebot. Verhältnismässigkeitsprinzip. Eigentumsfreiheit. Wirtschaftsfreiheit. Doppelbesteuerungsverbot. Die Beherbergungungsgebühr stellt eine Kostenanlastungssteuer dar.