g) Zu erwähnen bleibt, dass über Investitionen höhere Zimmerpreise verlangt werden können und so versucht werden kann, die steuerliche Belastung möglichst gering zu halten. Ausserdem erlaubt ein besseres Angebot dem Beherberger als Abgabesubjekt dem Hotelgast die Beherbergungsgebühr zu überwälzen und ihn zum Abgabeträger zu machen. Damit steigt allenfalls der Investitionsdruck auf die Beherbergungsbetriebe. Auch dieser Umstand lässt die Reglementsbestimmung über die Bemessung der Beherbergungsgebühr für die Hotellerie nicht als rechtswidrig erscheinen.