c) Die Kritik der Undifferenziertheit lässt sich darauf zurückführen, dass einerseits nur drei Kategorien bestehen (vergleiche dagegen etwa Art. 6 Tourismusreglement der Einwohnergemeinde Engelberg), andererseits dürften in allen drei Talgemeinden die Zimmerpreise mit Ausnahme im Hotel ʺThe Chedi Andermattʺ durchwegs unter Fr. 300.-- zu liegen kommen, mithin die Besteuerung stets anhand von Art. 7 Abs. 2 lit. a Tourismusreglement vorgenommen wird (vergleiche hierzu Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinde Laax; Art. 7 lit. b Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinde Obersaxen).