Diese Angaben stimmen nicht überein mit jenen Zahlen, die der Beschwerdeschrift vom 7. April 2014 und der Broschüre ʺUnterkünfteʺ der Andermatt-Urserntal Tourismus GmbH aus dem Jahr 2013 (22 Betten) entnommen werden können. In Ersterer gibt die Beschwerdeführerin an, dass das Hotel Q 22 Betten in 15 Zimmern aufweise. Darunter seien drei Einzelzimmer. Darauf ist abzustellen. Der Gebührenrechnung von Fr. 4'200.-- liegt denn auch eine Zimmeranzahl von 15 zugrunde. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnung der Gebühren an sich von der Beschwerdeführerin als zutreffend angesehen wird. Insgesamt ist von 12 Zimmern mit mehr als einem Bett und 3 Einzelzimmern auszugehen.