4. Das Tourismusreglement bezweckt, die nachhaltige Entwicklung des Tourismus in den Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp (nachfolgend Gemeinden genannt) zu fördern. Dabei sind die Interessen der Bevölkerung, der Gäste, der Anbieter und der Umwelt zu berücksichtigen (Art. 1 Abs. 1 Tourismusreglement). Art. 4 Tourismusreglement legt fest, dass die Gemeinden eine Beherbergungsgebühr erheben und deren Höhe bestimmen (Abs. 1). Dabei ist die Beherbergungsgebühr für die zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten für die Übernachtung unter anderem in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Gasthäusern, Pensionen und Privatzimmern zu bezahlen (Abs. 2 lit.