Die 100-prozentige Einschränkung im Erwerbsbereich ist unbestritten, weshalb im Erwerbsbereich eine seiner Gewichtung entsprechende prozentuale Einschränkung von 21 Prozent resultiert. Insgesamt ergibt sich somit bei einem ein Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent ein Anspruch auf eine ganze Invalidenrente ab 1. April 2013 (Rentenbeginn ist unbestritten).