Unter Berücksichtigung des Gutachtens Ineichen ist von einer 100-prozentigen Einschränkung im Bereich "Haushaltsführung" auszugehen, sodass ein Gesamttotal von mindestens 62.3 Prozent resultiert. (Der Einfachheit halber werden die Einschränkungen in den übrigen Bereichen aus dem Abklärungsbericht übernommen, da deren allenfalls nötige Anpassung am Ergebnis nichts mehr ändern würde.) Dies ergibt eine prozentuale Einschränkung im Haushalt von 49.21 Prozent (Gewichtung Haushalt: 79%). Die 100-prozentige Einschränkung im Erwerbsbereich ist unbestritten, weshalb im Erwerbsbereich eine seiner Gewichtung entsprechende prozentuale Einschränkung von 21 Prozent resultiert.