Ansonsten wären die Familienmitglieder in einem weitaus grösseren Ausmass mit der "Schadenminderung" beschäftigt, als ihnen zugemutet werden darf. Hierzu sei auch auf das Gutachten Ineichen verwiesen, wonach eine bessere Tagesstruktur nicht im erforderlichen Umfang von den Angehörigen geboten werden könne und es an der Realität vorbeiziele, alles auf eine nicht wahrgenommene Mitwirkungspflicht der Angehörigen zu reduzieren (GA S. 13).